AGB Verkauf Pantera

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Pantera Schliessanlagen GmbH

§1 Allgemeines


  1. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle (besonderen) Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


§2 Angebote und Vertragsabschluss/ WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER


  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich längstens innerhalb von zwei Wochen bestätigt werden oder folglich durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
  2. KUNDEN, DIE VERBRAUCHER I.S.D. § 13 BGB SIND, KÖNNEN IHRE VERTRAGSERKLÄRUNG INNERHALB VON ZWEI WOCHEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN IN TEXTFORM (Z.B. BRIEF, FAX, E-MAIL) ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER SACHE WIDERRUFEN. DIE FRIST BEGINNT FRÜHESTENS MIT ERHALT DES PRODUKTS UND DIESER BELEHRUNG. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DES WIDERRUFS ODER DER SACHE. DER WIDERRUF IST ZU RICHTEN AN: PANTERA SCHLIESSANLAGEN GMBH, HUMBOLDSTR. 8, 85609 ASCHHEIM BEI MÜNCHEN.RÜCKGABEFOLGEN: IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z.B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KANN DER KUNDE DIE VON UNS EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IN VERSCHLECHTERTEM ZUSTAND HERAUSGEBEN, MUSS ER UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN. BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIEßLICH AUF DEREN PRÜFUNG – WIE SIE DEM KUNDEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE- ZURÜCKZUFÜHREN IST. IM ÜBRIGEN KANN DER KUNDE DIE WERTERSATZPFLICHT VERMEIDEN, INDEM ER DIE SACHE NICHT WIE SEIN EIGENTUM IN GEBRAUCH NIMMT UND ALLES UNTERLÄSST, WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT. DER KUNDE HAT DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG ZU TRAGEN, WENN DIE GELIEFERTE WARE DER BESTELLTEN ENTSPRICHT UND WENN DER PREIS DER ZURÜCKZUSENDENDEN SACHE EINEN BETRAG VON 40 EUR NICHT ÜBERSTEIGT ODER WENN DER KUNDE BEI EINEM HÖHEREN PREIS DER SACHE ZUM ZEITPUNKT DES WIDERRUFS NOCH KEINE GEGENLEISTUNG BZW. VERTRAGLICH VEREINBARTE TEILLEISTUNG ERBRACHT HAT. VERPFLICHTUNGEN ZUR ERSTATTUNG VON ZAHLUNGEN MUSS DER KUNDE INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ABSENDUNG SEINER WIDERRUFSERKLÄRUNG ERFÜLLEN.DAS WIDERRUFSRECHT DES KUNDEN ERLISCHT VORZEITIG, WENN WIR MIT DER AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNG/LIEFERUNG MIT DER AUSDRÜCKLICHEN ZUSTIMMUNG DES KUNDEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEGONNEN HABEN.


§3 Preise


  1. Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten, elektronischen Medien, gedruckten Medien und dergleichen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Unsere Preise gelten grundsätzlich zuzüglich Versand- und Versicherungskosten sowie Steuern. Bei Bestellungen aus dem Ausland und Lieferungen dorthin gelten unsere Preise exklusive Umsatzsteuer. Ausnahme sind Lieferungen innerhalb der EU, sofern der Empfänger bei Bestellung keine USt.-ID Nr. angibt.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Währungsschwankungen, geänderte Zölle oder Steuern sowie Preisänderungen der Vorlieferanten eintreten.
  4. Bei Wartungs- und Serviceverträgen richtet sich die Vergütung nach der geleisteten Arbeitszeit zuzüglich der Zeit für An- und Abfahrt sowie aller anfallenden Spesen und Reisekosten.
  5. In unseren abgedruckten Preisen ist kein Anspruch auf Support enthalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit des Abschlusses eines kostenpflichtigen Service- oder Wartungsvertrages.


§4 Zahlungs- und Lieferbedingungen, Rechte der Pantera bei Pflichtverletzungen des Kunden


  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen abzunehmen. Der Lauf der Zwei-Wochen-Frist beginnt am darauf folgenden Tag, an dem Pantera die bestellte Ware von ihrem Lieferanten erhält.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Sofern der Kunde kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, stehen ihm Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  6. Sofern die Voraussetzungen von e) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  9. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  10. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes.
  11. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
  12. Mangels abweichender Vereinbarung liefern wir zunächst grundsätzlich gegen Nachnahme (bar) oder Vorkasse (Banküberweisung). Die Lieferung gegen offene Rechnung ist nur dann möglich, wenn die Hermes Kreditversicherung ein ausreichendes Kreditlimit zu unseren Gunsten zum Zeitpunkt der Lieferung bestätigt.
  13. Die Pantera ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der Kaufpreis beglichen ist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug befindet.
  14. Sofern es sich beim Kaufgegenstand gem. der Beschreibung in der Bestellung um Hardware handelt, ist der Vertragsgegenstand ausschließlich Hardware. Die Lieferung bezieht sich auf keinen Fall auf die Übertragung von Software, bzw. Lizenzen und Nutzungsrechten an Software. Software ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies in der Auftragsbestätigung der Pantera ausdrücklich dargestellt ist. Insbesondere bei gebrauchter Hardware ist es möglich, dass Software auf den jeweiligen Geräten installiert ist, bzw. nicht vollständig gelöscht wurde. Es ist einzig Sache des Kunden, sich über entsprechende Softwareinstallationen, Nutzungsrechte und –beschränkungen, Lizenzen, etc. Gewissheit zu verschaffen. Die Pantera übernimmt insoweit keine Gewähr. Wird der Kunde von Dritten wegen auf dem Kaufgegenstand befindlicher Software in Anspruch genommen, erwachsen ihm in keinem Fall Ansprüche gegen die Pantera. Pantera liefert ausschließlich die reine Hardware und übernimmt keine Haftung für die Qualität und/oder Verfügbarkeit von (Service-) Dienstleistungen des Herstellers.


§5 Rechtsfolgen bei Nichtabnahme der bestellten Ware/Dienstleistung


  1. Tritt der Besteller, der kein Verbraucher i.S.d.  § 13 BGB ist, vom Vertrag zurück, fällt eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Nettokaufpreises an, wobei dem Kunden die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Umgekehrt bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens durch uns unberührt.  Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der bestellten Ware um Software handelt,  wenn es sich um Ware handelt, die wir bereits direkt beim Hersteller bestellt haben oder wenn es sich um individuell für den Kunden erstellte Ware handelt. Das Verbraucherwiderrufsrecht gem Ziffer 2. b) bleibt unberührt.


§6 Leistungsänderung/Teillieferung/Eigentumsvorbehalt


  1. Bei einem von uns nicht verschuldetem Leistungshindernis sind wir berechtigt, abweichend von der Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
  2. Uns steht das Recht zu, Teillieferungen zu erbringen und diese einzeln zu fakturieren (Teilrechnungen). Falls eine Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar sein sollte, behalten wir uns vor, diese nicht zu erbringen und den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Über die Nichtverfügbarkeit der entsprechenden Ware/Leistung werden wir aber unverzüglich informieren. Gegebenenfalls vom Kunden vorab erbrachte Leistungen/Zahlungen werden wir unverzüglich zurückerstatten.
  3. Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, er insbesondere in Zahlungsverzug gerät.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern es sich um ein hochwertiges Kaufgut handelt, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kundeunverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  7. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  9. Zur Geltendmachung des Eigentumvorbehalts nach vorstehenden Bestimmungen, darf die Pantera alle Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.


§7 Export


  1. Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Import-/Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
  2. Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Dem Kunden ist bekannt, dass die Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden. Der Kunde erklärt, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils aktuellen relevanten Vorschriften zu beachten.


§8 Gefahrenübergang


  1. Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an die sonst den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Bei Rücksendungen an uns erfolgt der Gefahrenübergang mit der Annahme der Sache in unserem Lager.


§9 Gewährleistung und Haftung


  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


§10 Gesamthaftung


  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


  1. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrags zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort München. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pantera und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

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